Rezensionsverfahren

Die Redaktion der Tabularium Historiae informiert, dass das Rezensionsverfahren der Artikel in der Zeitschrift die Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen erfüllt, welche in „Dobre praktyki w procedurach recenzyjnych w nauce” (gute Praktiken in Rezensionsverfahren in der Wissenschaft) enthalten sind.

Die Publikation ist unter diesem Link zu finden: www.nauka.gov.pl/g2/oryginal/2014_02/307f933b1a75d6705a4406d5452d6dbf.pdf

Verlauf des Verfahrens:

  1. Eingeschickte Texte werden von der Redaktion formell (Einreichen der erforderlichen Dokumentation, Übereinstimmung mit den Regeln der Redaktion der Zeitschrift) und meritorisch (Übereinstimmung mit dem Profil der Zeitschrift) bewertet.
  2. Wird der Text von der Redaktion nicht angenommen, wird der Autor unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt. Führt der Autor Korrekturen in einem durch die Redaktion bestimmten Zeitraum durch, so kann der Text zu weiteren Verfahren wieder aufgenommen werden.
  3. Nach der Akzeptierung des Textes von der Redaktion wird er an einen Rezensenten geschickt, der aus einem nicht zur Redaktion gehörenden Personenkreis ausgesucht wird.
  4. Zur Bewertung jedes Textes werden von der Redaktion mindestens zwei unabhängige Rezensenten einberufen.
  5. Die Redaktion wählt die Rezensenten hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet aus.
  6. Die Redaktion bemüht sich, dass der Rezensent nicht aufgrund von Angestelltenverhältnissen oder persönlichen Verhältnissen handelt, da dies Einfluss auf die Zuverlässigkeit und Objektivität haben könnte.
  7. Die Person, die den Vorschlag der Rezension erhält, muss seine Kompetenz für die Verfassung der Rezension selbst einschätzen.
  8. Im Falle eines zumindest möglichen Interessenkonflikts während einer Rezension ist der Rezensent dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Redaktion mitzuteilen.
  9. Die Redaktion wird davon absehen, auf dem Rezensenten während des ganzen Rezensionsverfahrens jegliche Arten von Druckausübungen anzuwenden.
  10. Die Redaktion gewährt die Anonymität der Rezension. Die Angabe über den Autor werden dem Rezensenten nicht zugänglich gemacht. Gleiches gilt für den Autoren, dem die Daten des Rezensenten nicht offengelegt werden (double-blind procedure); es werden nur die inhaltlichen Bemerkungen der Rezension mitgeteilt.
  11. Die Rezension erfolgt in Schriftform und endet mit einer kurzen Feststellung über die Zulassung, bedingte Zulassung oder die Ablehnung des Artikels für die Veröffentlichung.
  12. Die Redaktion behält sich die Möglichkeit vor, zusätzliche Rezensenten bei Streitsituationen hinzuzuziehen.
  13. Die Autoren werden über die Bemerkungen der Rezensenten und der Redaktion informiert.
  14. Die Autoren haben das Recht, sich zu den Bemerkungen des Rezensenten zu äußern, insbesondere wenn sie ihrer Meinung nach nicht richtig sind. Wenn die Autoren die Bemerkungen des Rezensenten akzeptieren, sollen sie die überarbeitete Fassung innerhalb von 14 Tagen der Redaktion einreichen.
  15. Nach der Annahme des Artikels für den Druck wird der Text redaktionell überarbeitet und danach dem Autor zur Korrektur übergeben. Die Autoren verpflichten sich, diese Korrektur innerhalb von 14 Tagen zu erledigen.
  16. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung trifft die Redaktion.